Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

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Gesetzliche Grundlagen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das LkSG ist eine wichtige Initiative, um eine ethische und nachhaltige Lieferkette zu gewährleisten.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Übersicht über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seine Anforderungen. Erfahren Sie mehr über die Ausgangssituation, das Gesetz selbst und die möglichen Strafen bei Verstößen. Darüber hinaus informieren wir Sie über die Risiken, die mit einer Nichterfüllung der Anforderungen verbunden sind. Es ist wichtig, dass Sie sich bewusst sind, welche Auswirkungen dies auf Ihre Geschäftstätigkeiten haben kann.

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass Ihre Geschäftstätigkeiten den nationalen und internationalen Standards für Menschenrechte, Umweltschutz und Arbeitssicherheit entsprechen. Eine Verletzung dieser Standards kann schwerwiegende Folgen haben, sowohl für die Betroffenen als auch für Ihr Unternehmen.

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Die Ausgangssituation

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist eine bedeutende Verordnung, die darauf abzielt, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten sicherzustellen. Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind weitreichend, da es sich auf Unternehmen aus allen Branchen und Größenordnungen auswirken wird. Das LkSG wird von vielen als eine lang erwartete und wichtige Regelung angesehen, die Unternehmen dazu verpflichtet, sich um die Bedingungen in ihren Lieferketten zu kümmern und sicherzustellen, dass die Produkte, die sie herstellen oder vertreiben, nicht auf Kosten von Arbeitnehmer:innen, Umwelt oder Gemeinden hergestellt werden. Das Gesetz stellt sicher, dass Unternehmen Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette übernehmen und sicherstellen, dass die Bedingungen in ihren Fabriken, Minen und Farmen sowie bei ihren Zulieferern und Subunternehmern angemessen sind. Es soll sicherstellen, dass Unternehmen aktiv Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen ethisch und nachhaltig sind. Das LkSG wird auch dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher:innen in Produkte und Unternehmen zu stärken. Verbraucher:innen sind zunehmend besorgt über die Herkunft und Bedingungen ihrer Produkte, insbesondere in Bezug auf die Ausbeutung von Arbeitnehmer:innen und die Umweltauswirkungen. Das LkSG wird Unternehmen dazu ermutigen, ihre Lieferketten zu überprüfen und ihre Geschäftspraktiken zu ändern, um diesen Bedenken entgegenzuwirken. Darüber hinaus wird das LkSG Unternehmen dabei unterstützen, Risiken und Herausforderungen in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu mindern. Es wird Unternehmen helfen, ihre Compliance-Programme zu verbessern, um sicherzustellen, dass sie nicht in Verstöße gegen Menschenrechts- oder Umweltstandards verwickelt sind. Es wird auch dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Reputation als ethische und verantwortungsbewusste Akteure stärken können. Unternehmen, die das LkSG frühzeitig umsetzen, werden auch von einem Wettbewerbsvorteil profitieren. Sie werden in der Lage sein, sich von Wettbewerbern abzuheben, die nicht in der Lage sind, ethische und nachhaltige Geschäftspraktiken in ihren Lieferketten zu implementieren. Sie werden auch in der Lage sein, neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen, indem sie ihren Kunden Produkte anbieten, die auf ethischen und nachhaltigen Prinzipien basieren.

Das Gesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Unternehmen mit Sitz in Deutschland und einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro dazu, ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße hin zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu vermeiden oder zu beheben. Das Gesetz gilt für Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette, also sowohl für direkte Zulieferer als auch für Unternehmen, die weiter entfernt in der Lieferkette tätig sind. Unternehmen müssen eine Risikoanalyse durchführen, um die potenziellen Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren. Das LkSG sieht auch die Möglichkeit von Sanktionen und Bußgeldern bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten vor. Das Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen dazu zu bewegen, sich stärker für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang ihrer Lieferkette einzusetzen und so dazu beizutragen, die globalen Probleme der Ausbeutung von Mensch und Natur zu reduzieren.

Bei Verstoß

Bei Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz können Unternehmen mit verschiedenen Konsequenzen rechnen, abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Mögliche Konsequenzen sind:

  • Veröffentlichung von Verstößen: Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen, die gegen die Sorgfaltspflichten verstoßen, öffentlich genannt werden können. Dies kann zu einem erheblichen Reputationsschaden führen.
  • Bußgelder: Unternehmen können mit Bußgeldern belegt werden, die bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes betragen können. Bei besonders schweren Verstößen kann das Bußgeld bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen.
  • Schadenersatzforderungen: Unternehmen können auch mit Schadenersatzforderungen von Betroffenen oder Geschädigten konfrontiert werden, die durch Verstöße gegen das Gesetz entstanden sind.
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen: Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen, können von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
  • Strafrechtliche Verfolgung: In besonders schweren Fällen von Verstößen gegen das Gesetz können auch strafrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Personen und Unternehmen folgen.

Es ist also wichtig für Unternehmen, die Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einzuhalten, um diese Konsequenzen zu vermeiden und damit auch zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beizutragen.

Übersicht der zu bewertenden Risiken

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Lieferketten auf menschenrechtliche und ökologische Risiken zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu vermeiden oder zu minimieren. Die zu betrachtenden Risiken umfassen eine Vielzahl von Bereichen, die im Folgenden näher erläutert werden.

Menschenrechtsrisiken: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie keine Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten verursachen oder davon profitieren. Dazu gehören beispielsweise Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung, Einschränkung der Meinungsfreiheit, des Versammlungsrechts und des Rechts auf Vereinigungsfreiheit sowie Arbeitsbedingungen, die nicht den nationalen und internationalen Standards entsprechen.

Umweltrisiken: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten die Umwelt schützen und nachhaltig sind. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen Umweltstandards, wie beispielsweise unkontrollierte Abfallentsorgung, illegale Entwaldung, Emission von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen sowie die Übernutzung von Ressourcen.

Gesellschaftliche Risiken: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten nicht zu gesellschaftlichen Problemen beitragen oder sie verschärfen. Dazu gehören beispielsweise Korruption, Bestechung, Schmuggel, Waffenschmuggel, organisierte Kriminalität und Terrorismus.

Risiken in der Lieferkette: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lieferkette robust und widerstandsfähig ist, um möglichen Ausfällen und Verzögerungen entgegenzuwirken. Dazu gehören beispielsweise Lieferantenausfälle, mangelnde Transparenz in der Lieferkette, technologische Schwächen, Verletzungen des geistigen Eigentums sowie unvorhergesehene Ereignisse wie Naturkatastrophen und politische Unruhen.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle relevanten Risiken in ihren Lieferketten identifizieren und angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren oder zu vermeiden. Hierzu können Unternehmen unter anderem eine Risikoanalyse durchführen, ihre Lieferanten überprüfen und Schulungen für ihre Mitarbeiter:innen anbieten. Das LkSG stellt sicher, dass Unternehmen ihrer Verantwortung für eine nachhaltige Lieferkette gerecht werden und so zu einer besseren Zukunft beitragen.

Anforderungen an Geschäftsbereiche, die unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt klare Anforderungen an Unternehmen, um eine nachhaltige Lieferkette zu gewährleisten. Diese Anforderungen lassen sich in drei Kategorien unterteilen: Anforderungen an die eigenen Geschäftsbereiche des Unternehmens, an die unmittelbaren Zulieferer und an die mittelbaren Zulieferer.

Anforderungen an die eigenen Geschäftsbereiche des Unternehmens: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre eigenen Geschäftsbereiche den nationalen und internationalen Standards für Menschenrechte, Umweltschutz und Arbeitssicherheit entsprechen. Hierzu müssen sie beispielsweise regelmäßige Schulungen für ihre Mitarbeiter:innen anbieten, Umwelt- und Sozialstandards definieren und überwachen sowie interne Audits durchführen. Dies ergibt sich aus §3 Absatz 1 LkSG.

Anforderungen an die unmittelbaren Zulieferer (Tier1): Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre unmittelbaren Zulieferer ebenfalls den nationalen und internationalen Standards für Menschenrechte, Umweltschutz und Arbeitssicherheit entsprechen. Hierzu müssen sie eine Risikoanalyse durchführen und ihre Zulieferer regelmäßig auf Einhaltung dieser Standards überprüfen. Bei Verstößen müssen sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um Abhilfe zu schaffen. Dies ergibt sich aus §3 Absatz 2 LkSG.

Anforderungen an die mittelbaren Zulieferer (Tier2): Unternehmen müssen auch ihre mittelbaren Zulieferer in die Überprüfung einbeziehen, sofern sie Kenntnis von Risiken in ihrer Lieferkette haben. Hierzu müssen sie sich gegebenenfalls über die gesamte Lieferkette hinweg bis zum Rohstofflieferanten informieren und sicherstellen, dass auch diese den nationalen und internationalen Standards entsprechen. Dies ergibt sich aus §3 Absatz 3 LkSG.

Durch die Erfüllung dieser Anforderungen können Unternehmen sicherstellen, dass sie eine nachhaltige und ethisch einwandfreie Lieferkette gewährleisten. Das LkSG stellt sicher, dass Unternehmen ihrer Verantwortung gerecht werden und so zu einer besseren Zukunft beitragen.

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