Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Hinweisgeberschutzgesetz auf einen Blick: Wer ist betroffen und was muss beachtet werden?

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Scopewire Hinweisgeberschutzlösung (HinSchG) als Cloudlösung- Ihre Hinweisgeberplattform für unternehmensweiten Schutz

Erfüllen Sie die Anforderungen des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes mit Leichtigkeit, Kosteneffizienz und Rechtssicherheit durch das Scopewire Hinweisgebersystem.

Hinweisgeberschutzgesetz auf einen Blick: Wer ist betroffen und was muss beachtet werden?

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit dem 02. Juli 2023 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden verbindlich.

Für wen ist es Pflicht?

  • Ab dem 17. Dezember 2023 müssen Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden eine interne Meldestelle einrichten.
  • Der öffentliche Sektor sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern fallen, ebenfalls unter das Gesetz

Was kann passieren bei nicht Umsetzung?

Das HinSchG findet Anwendung bei Verstößen gegen EU-Recht und nationales Recht, insbesondere bei straf- oder bußgeldbewehrten Handlungen, die die Gesundheit oder das Leben gefährden.

  • Drohende Bußgelder bis zu 20.000 € bei nicht Umsetzung. Strafbarkeitsrisiken bei der Verletzung von Kontroll- und Überwachungspflichten.

Scopewire Hinweisgebersystem erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzsystem und ermöglicht, kritische Vorgänge im Unternehmen schnell zu erkennen und angemessen zu handeln.

Unser Angebot: In 3 Schritten zu Ihrem Hinweisgebersyste

1: Beratung & Angebot
Sie brauchen Beratung? Rufen Sie uns an unter +49 5295 231 9590 oder senden Sie uns eine E-Mail an sales@scopewire.de Wir beraten Sie gern.

2: Wir richten Ihr System ein – Freischaltung & Einbindung des Hinweisgebersystems
Nur innerhalb weniger Stunden setzen wir Ihr Hinweisgebersystem nach Ihren Anforderungen um. Sie erhalten einen Link, welchen Sie in Ihrer Webseite einbinden. Sie können starten!

3: Onboarding & Einweisung
Mit unserer Onboarding-Checkliste erfassen Sie die notwendigen Informationen und senden uns z.B. Ihre Farben und Logos für Ihre Startseite zu. Nach Freischaltung Ihres Hinweisgebersystems erhalten Sie von uns ein Quickstart-Dokument für die gesetzeskonforme Nutzung der Lösung. Wir bieten Ihnen bei Bedarf gern die Pflichtschulung für Ihre Mitarbeiter an, die mit den Hinweisen arbeiten sollen. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht eine verpflichtende Schulung für die Bearbeiter von Hinweisen vor.

Handeln Sie jetzt und bestellen das Rundum-Sorglos-Paket.

Ihre Vorteile mit Scopewire Hinweisgeberschutzsystem (HinSchG):

  • Meldesystem mit individueller Nachverfolgbarkeit der Hinweisbearbeitung
  • Dokumentation. Individuelle Zuordnung der Hinweise in spezifische Kategorien sowie Bearbeitung und Dokumentation der einzelnen Prozessschritte
  • Anonymität. Vertrauliche und/oder anonyme Hinweise sind möglich.
  • Einfache Implementierung
  • DSGVO-konformer Meldeprozess
  • Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen
  • Vollständige Fallbearbeitung
  • Hinweisabgabe mehrsprachig
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